
GVSH Basisförderung 2012
Wie in den Jahren 2010 und 2011 gibt es auch im Jahr 2012 wieder die GVSH Basisförderung in Höhe von 10.000 Euro, die an die teilnehmenden Golf Clubs des GVSH ausgeschüttet wird, wobei die maximale Summe pro Club auf 750 Euro beschränkt ist.
Die Kriterien A,B und C sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Lediglich bei Kriterium B werden nun auch die Ausrichtung eines offenen Mini Cups bzw. eines offenen Maxi Cups mit jeweils 150 Punkten honoriert. Die Termine der offenen Mini bzw. Maxi Cups sind dem GVSH per E-Mail an gvsh@golf.de zu melden.
Der Antrag auf GVSH Basisförderung ist bis zum 31.10. 2012 an den GVSH einzureichen.
Den Antrag auf GVSH Basisförderung können Sie als pdf-Datei oder als word-Datei herunterladen.

