Ehrenkodex
des Golfverbandes Schleswig-Holstein e.V.
für Trainer/innen im Golfsport
| Druckdatei (pdf) des Ehrenkodes GVSH zum unterschreiben für Trainer/innen |
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Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im Deutschen Sport basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und Sportler. Er ist ein selbst aufgelegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischem Gewissens und strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.
1. Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung, gleich und fair behandelt werden.
2. Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere Familie, Schule, Ausbildung und Beruf in Einklang zu bringen.
3. Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
· Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
· Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
· Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
· Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
· Sie wenden keine Gewalt – in welcher Form auch immer – gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten an.
· Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus
· zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
· zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigem Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
· zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
5. Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisation. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6.
Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie Werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegen wirken.
