
Neu überarbeitet am 20. August 2010:
Finanzielle Unterstützung der Länderpokal-Spieler bei nationalen und internationalen Wettspielen
Seit dem Jahr 2009 hat der Golfverband Schleswig-Holstein e.V. für seine Mannschaftsteil-nehmer/innen am Länderpokal ein "finanzielles Unterstützungskonzept" für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettspielen festgelegt. Dafür sind zusätzlich bis zu € 5.000 im Länderpokal-Etat eingeplant.
Die finanzielle Unterstützung ist wie folgt geregelt:
Notwendige Voraussetzungen:
1. Spieler/innen müssen im Kalenderjahr Länderpokal- oder Ersatzspieler sein und
2. Spieler/innen müssen am Finale zu einer Deutschen Einzelmeisterschaft AK 16 / 18 / Offen oder
3. an einem gleichwertigen DGV-Turnier (IAM / DGV-Matchplay) teilgenommen haben.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein finanzieller Zuschuss für die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettspielen für Einzelspieler, unabhängig von den Heimatclubs, gewährt werden.
Turnierteilnahmen auf GVSH- bzw. Region Nord-Ebene oder Qualifikationen zu den Nationalen Ausscheidungen bzw. den Deutschen Meisterschaften werden nicht unterstützt.
Abwicklung / Berechnung der Höhe:
1. Die in Frage kommenden Teilnehmer reichen Ihre Belege / Abrechnungen bis 01.11. des Jahres über ihre Golfclubs an die Geschäftsstelle des GVSH ein.
2. Die Geschäftsstelle des GVSH sowie deren Sportwart prüfen / ermitteln und genehmigen gemeinsam die Höhe der Zuschüsse, wobei maximal ein Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten pro Wettspiel an den Golfclub erstattet werden.
3. Im laufenden Saisonjahr ist die Höchstsumme pro Spieler/in auf € 1.000 begrenzt, angepasst an den Satz der Nationalspieler/innen des DGV.
4. Sollten Forderungen über € 5.000 eingehen, muss die Unterstützung anteilsmäßig auf die betroffenen Spieler/innen verteilt werden.
Zur Info: Unabhängig von der oben aufgeführten Regelung, können alle GVSH Damen und Herren unterstützt werden, die die jährlich stattfindenden NA bzw. DM erreichen.
Die Unterstützung für die Teilnehmer/innen zur NA bzw. DM wird dabei jedes Jahr neu festgelegt und beträgt bis auf Weiteres € 25 (bis untere Grenze GVNB), € 50 (bis untere Grenze GVNRW) bzw. € 75 (darüber hinaus) für einen Vorbereitungstag und für jeden am Wettspiel tatsächlich teilgenommenen Turniertag.
