Golfverband Schleswig-Holstein e.V.
Golfverband Schleswig-Holstein e.V.

Pflanzenschutz auf den Golfanlagen in SH


Rundschreiben:

 

 

Mai 2011: Genehmigungsänderung des Pflanzenschutzmittels Signum
Februar 2011: Verlängerung aktueller PfSchMittel und Neubeantragung neuer Mittel
März 2010: Beantragung Bravo 500 als Alternative zu Pugil
Oktober 2009: Beantragung Talstar 8 SC als Alternative zu Dantop
September 2009:

Entsorgungsaktion im September 2009 sowie Neubeantragung Fungizid SIGNUM

April 2009:
Aktuell zugelassene Mittel nach § 18b PfSchG
Dezember 2007: Nicht mehr genemigungspgflichtige Pflanzenschutzmittel
Februar 2007: Ausreichend genemigte, antragsfreie und zugelassene Pflanzenschutzmittel
März 2006: Nicht mehr genemigungspflichtige Pflanzenschutzmittel
November 2004: Ausreichend genemigte, antragsfreie und zugelassene Pflanzenschutzmittel

 

 


Eine Auflistung der aktuell einsetzbaren Pflanzenschutzmittel nach §18b PflSchG finden sie hier.

Die PSM-Liste für Golfrasen finden Sie hier.

 

Aktuelle Fachinformationen:

  • HERITAGE

    Das Fungizid HERITAGE (Wirkstoff: Azoxystrobin) hat eine Zulassung für den Einsatz in Rasen erhalten.

    Es kann gegen folgende Pilzkrankheiten eingesetzt werden:

    Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Puccinia-Arten, Rhizoctonia solani,

    Schneeschimmel (Monographella nivalis), Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis).

    Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha in 800 - 1000 l Wasser bei max. 4 Anwendungen pro Jahr

    Aus Resistenzgründen sollte Heritage nicht öfter als zweimal pro Vegetation und immer mit einem Mischungspartner ausgebracht werden!

    Die Zulassung gilt bis zum 31.07.2021. Gefahrstoffkennzeichnung: N, Bienengefährlichkeit: B4

    Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen: NW607, NW706, NW800, NW801!
  • BANNER MAXX

    Das Fungizid BANNER MAX (Wirkstoff: Propiconazol) hat eine Zulassung für den Einsatz in Rasen erhalten.

    Es kann gegen folgende Pilzkrankheiten eingesetzt werden:

    Dollarflecken (Sclerotinia homoeocarpa), Schneeschimmel ( Monographella nivalis).

    Die Aufwandmenge beträgt 3,0 l/ha in 400 - 1000  l Wasser bei max. 4 Anwendungen.

    Die Zulassung gilt bis zum 31.05.2014. Gefahrstoffkennzeichnung: N, Xn, Bienengefährlichkeit: B4

    Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606, NW801!
  • Neue Genehmigungen nach § 18b PflSchG:

    Das selektiv wirkende Herbizid SIMPLEX (Fluroxypyr + Aminopyralid) hat eine Genehmigung nach § 18b erhalten.

    Es darf mit 2,0 l/ha und einer Anwendung pro Jahr auf den Greens eingesetzt werden.

    Ebenfalls ist das Fungizid Collis (Boscalid + Kresoxim-methyl) nach § 18b genehmigt worden. Es darf mit 0,6 l/ha und zwei Anwendungen pro Jahr auf den Greens eingesetzt werden. Collis stellt eine sinnvolle Alternative zu Signum dar, das aufgrund der Wasserschutzauflage NW801 von den meisten Golfanlagen nicht mehr verwendet werden darf.
  • Neue Genehmigungen nach § 18b PflSchG:

    Der Wachstumsregler Regalis (Prohexadion) hat eine Genehmigung nach § 18b erhalten.

    Das Mittel darf mit einer Anwendung pro Saison und 2,5 kg/ha zur Wuchsregulierung eingesetzt werden.


Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG können Sie hier herunterladen.

 

 
Weitere aktuelle Informationen oder Anträge entnehmen Sie der Internetseite www.lksh.de unter dem Menüpunkt "Pflanzenschutz in SH".



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