
Pflanzenschutz auf den Golfanlagen in SH
Rundschreiben:
Eine Auflistung der aktuell einsetzbaren Pflanzenschutzmittel nach §18b PflSchG finden sie hier.
Die PSM-Liste für Golfrasen finden Sie hier.
Aktuelle Fachinformationen:
- HERITAGE
Das Fungizid HERITAGE (Wirkstoff: Azoxystrobin) hat eine Zulassung für den Einsatz in Rasen erhalten.
Es kann gegen folgende Pilzkrankheiten eingesetzt werden:
Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Puccinia-Arten, Rhizoctonia solani,
Schneeschimmel (Monographella nivalis), Schwarzbeinigkeit (Gaeumanomyces graminis).
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha in 800 - 1000 l Wasser bei max. 4 Anwendungen pro Jahr
Aus Resistenzgründen sollte Heritage nicht öfter als zweimal pro Vegetation und immer mit einem Mischungspartner ausgebracht werden!
Die Zulassung gilt bis zum 31.07.2021. Gefahrstoffkennzeichnung: N, Bienengefährlichkeit: B4
Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen: NW607, NW706, NW800, NW801!
- BANNER MAXX
Das Fungizid BANNER MAX (Wirkstoff: Propiconazol) hat eine Zulassung für den Einsatz in Rasen erhalten.
Es kann gegen folgende Pilzkrankheiten eingesetzt werden:
Dollarflecken (Sclerotinia homoeocarpa), Schneeschimmel ( Monographella nivalis).
Die Aufwandmenge beträgt 3,0 l/ha in 400 - 1000 l Wasser bei max. 4 Anwendungen.
Die Zulassung gilt bis zum 31.05.2014. Gefahrstoffkennzeichnung: N, Xn, Bienengefährlichkeit: B4
Bitte beachten Sie die Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606, NW801!
- Neue Genehmigungen nach § 18b PflSchG:
Das selektiv wirkende Herbizid SIMPLEX (Fluroxypyr + Aminopyralid) hat eine Genehmigung nach § 18b erhalten.
Es darf mit 2,0 l/ha und einer Anwendung pro Jahr auf den Greens eingesetzt werden.
Ebenfalls ist das Fungizid Collis (Boscalid + Kresoxim-methyl) nach § 18b genehmigt worden. Es darf mit 0,6 l/ha und zwei Anwendungen pro Jahr auf den Greens eingesetzt werden. Collis stellt eine sinnvolle Alternative zu Signum dar, das aufgrund der Wasserschutzauflage NW801 von den meisten Golfanlagen nicht mehr verwendet werden darf. - Neue Genehmigungen nach § 18b PflSchG:
Der Wachstumsregler Regalis (Prohexadion) hat eine Genehmigung nach § 18b erhalten.
Das Mittel darf mit einer Anwendung pro Saison und 2,5 kg/ha zur Wuchsregulierung eingesetzt werden.
Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG können Sie hier herunterladen.
Weitere aktuelle Informationen oder Anträge entnehmen Sie der Internetseite www.lksh.de unter dem Menüpunkt "Pflanzenschutz in SH".
