Golfverband Schleswig-Holstein e.V.
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Geschäftsordnung für den Vorstand
des Golfverbandes Schlwesig-Holstein e.V.

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Der Vorstand des Golfverbandes Schleswig-Holstein e.V. gibt sich auf Grundlage der Bestimmungen der Vereinsatzung die folgende Geschäftsordnung (GO).

  

 

§ 1

Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

 

 

Die Außengeschäftsführung des Verbandes ist in der Satzung des Golfverbandes geregelt. Die GO legt die Zuständigkeiten in der Vorstandsarbeit fest.

 

Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Gesamtzuständigkeit.

Unbeschadet des zuvor genannten Grundsatzes beschließt der Vorstand zur Arbeitserleichterung intern die im „Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand“ getroffene Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung. Der „Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand“ ist dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt.

 

Der Geschäftsverteilungsplan ist in der ersten Vorstandssitzung der Amtsperiode eines Vorstandes zu beschließen.

 

 

 

§ 2

Sitzungen

 

1. Einberufung

 

Der Vorstand wird bei Bedarf einberufen. Er soll mindestens viermal jährlich zusammentreten. Auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder hat der Präsident eine Sitzung unverzüglich anzuberaumen.

 

Vorstandssitzungen beruft der Präsident schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch ein.  In dringenden Fällen kann die Einberufung mündlich oder fernmündlich erfolgen.

 

2. Ladungsfrist

 

Die Sitzungen des Vorstands werden mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. In dringenden Fällen kann diese Frist auf zwei Tage abgekürzt werden.

 

Der Präsident kann in begründeten Fällen eine bereits einberufene Sitzung aufheben oder verlegen.

 

 

3. Tagesordnung

 

Mit der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung zu versenden.

 

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sind nur die in der Tagesordnung enthaltenen Punkte. Anträge zu Tagesordnungspunkten sind jederzeit zugelassen.

 

 

4. Sitzungsverlauf

 

Der Präsident leitet die Sitzungen.

 

 

5. Öffentlichkeit I Geschäftsführer I Sachverständige / Gäste

 

Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann durch Beschluss für bestimmte Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit herstellen.

 

Der Präsident entscheidet vorab über die Hinzuziehung von Sachverständigen bzw. sonstigen Personen zwecks Beratung über einzelne Gegenstände der Tagesordnung und verpflichtet diese zur Geheimhaltung.

 

An den Sitzungen des Vorstands nimmt der Geschäftsführer mit beratender Stimme teil. Seine Einladung erfolgt entsprechend den Regelungen für die Einladung der Vorstandsmitglieder.

 

 

6. Befangenheit

 

An Beratungen und Beschlüssen über Gegenstände, an denen einzelnen Mitglieder des Vorstands, direkt oder indirekt, persönlich oder aufgrund anderer von ihnen wahrgenommener Ämter beteiligt sind, dürfen diese nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dies dem Präsidenten zuvor unaufgefordert mitzuteilen.

 

Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand über die Ausschließung.

 

 

7. Beschlussfassung / Abstimmung

 

Beschlüsse des Vorstands werden in Sitzungen gefasst.

 

Auf Anordnung des Präsidenten können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen durch schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Stimmabgabe gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren innerhalb einer vom 1. Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht und der Beschluss einstimmig gefasst wird. Fernmündliche Stimmabgaben sind schriftlich zu bestätigen. Der Präsident hat über die Beschlussfassung einen Vermerk zu fertigen, der mit der Einladung zur nächsten Vorstandssitzung allen Vorstandsmitgliedern zugesandt werden muss. Der Vermerk ist auf der Sitzung von dem Vorstand durch Abstimmung zu bestätigen.

 

Alle Vorstandsmitglieder haben Sitz und Stimme." Die Stimmabgabe erfolgt per Handzeichen.

Auf Beschluss des Vorstandes ist geheim abzustimmen. Der Vorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.

 

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

 

Beschlüsse sollen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Sie sollen in der Regel einen Zeitplan zur Umsetzung enthalten.

 

 

8. Niederschriften über Sitzungen und Beschlüsse

 

Über die Sitzungen des Vorstands ist eine Niederschrift in Form eines Ergebnisprotokolls anzufertigen, das der 1. Vorsitzende und der Protokollführer unterzeichnen. Der 1. Vorsitzende bestimmt den Protokollführer, der nicht Mitglied des Vorstands sein muss. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Tagesordnung und die Beschlüsse des Vorstands aufzuführen. Die Niederschrift ist jedem Vorstandsmitglied unverzüglich zu übersenden.

 

Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn kein Mitglied des Vorstands, das an der Beschlussfassung teilgenommen hat, innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Zugang der Niederschrift widerspricht. Widersprüche zum Protokoll werden in der foIgenden Vorstandssitzung behandelt.

 

 

9. Geheimhaltung

 

Die Mitglieder des Vorstands haben Stillschweigen über alle vertraulichen Angaben und Geheimnisse des Vereins, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied bekannt geworden sind, zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung des Amts als Vorstandsmitglied hinaus.

 

Stets als vertraulich gelten die Art der Stimmabgabe und der Stellungnahme einzelner Vorstandsmitglieder sowie sonstige persönliche Äußerungen von Vorstandsmitgliedern, die nach Form und Inhalt ersichtlich nur für den Kreis der Anwesenden bestimmt sind.

 

 

10. Vertretung bei Verhinderung des Präsidenten

 

Kann der Präsident eine ihm in § 2 zugewiesene Handlung nicht vornehmen oder Erklärung nicht abgeben (Verhinderung), ist der Vizepräsident als sein Stellvertreter zuständig. Ist auch dieser verhindert, ist das jeweilige am längsten dem Vorstand angehörige Vorstandsmitglied zuständig.

 

 

 

§ 3

Inkrafttreten, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung

 

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 06. Dezember 2005 in Kraft. Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Eine Beteiligung anderer Organe ist nicht notwendig

 

Zu ihrer Wirksamkeit muss die Geschäftsordnung allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden.

 

 

 

 

Eutin, den 06. Dezember 2005

 

 

 

Festgestellt in der Vorstandssitzung vom 05. Dezember 2005

 

 

 

Für den Vorstand:

 

 

 

gez. Peter Pahlke

Präsident / 1. Vorsitzender

 

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