Aktiv im Kinderschutz

Das Thema „Kinderschutz“ wird in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgefordert, noch aktiver zu werden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sport, Spiel und Bewegung haben für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen einen hohen Stellenwert. All diese Aktivitäten sind von Emotionen, Körperlichkeit und Nähe geprägt. Diese positiven Eigenschaften des Sports können jedoch missbraucht werden und bergen dann die Gefahr „Sexualisierter Gewalt“ gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Der Sport übernimmt in seinen Vereinen und Verbänden in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sport soll Freude bereiten und ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Daher gilt es, die besten Schutzmaßnahmen im Sport zu treffen und zur Selbstverständlichkeit im Vereinsalltag werden zu lassen. Auf dieser Basis können die schönsten Seiten des Kinder- und Jugendsports im geschützten Rahmen entfaltet werden.

Die Sportjugend bietet für Sportvereine und -verbände passgenaue Qualifizierungsmöglichkeiten an, damit es zum Beispiel Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Verein gibt oder eine Kultur des HINSEHENS! - HINHÖHRENS! & EINGREIFENS! entsteht. Interessierte finden alle Informationen dazu hier.

LSV Materialien Kinderschutz

Broschüre "Aktiv im Kinderschutz Prävention sexualisierter Gewalt"
Zur Online-Bestellung der Broschüre geht es hier entlang.

Ein Handlungsleitfaden für Sportvereine in Schleswig-Holstein
Diese Handreichung ist für Ehrenamtliche in den Vereinen und Verbänden gedacht und gibt hilfreiche Informationen und Handlungsempfehlungen, um sich diesem schwierigen Thema zu nähern.
Mit der aktualisierten dritten Auflage der Broschüre unterstützen der Landessportverband Schleswig-Holstein und Sportjugend Schleswig-Holstein die Prävention in den Sportvereinen und -verbänden weiterhin mit einem konkreten Beratungsangebot.

Ehrenkodex
Der Ehrenkodex sollte von allen ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden zum besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen gelesen, verstanden und umgesetzt werden.

Erweitertes Führungszeugnis
Seit dem Jahr 2010 ist die Überprüfung der persönlichen Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnis möglich. Dieses gibt in weit größerem Umfang als bisher Auskunft darüber, ob Personen wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Es werden nunmehr auch sexualstrafrechtliche Verurteilungen im niedrigen Strafbereich ausgewiesen. Auf Antrag wird das erweiterte Führungszeugnis für Personen erteilt, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigen, erziehen oder ausbilden.