Corona-Update vom 26.01.2021

Wir freuen uns, Ihnen heute eine positive Nachricht senden zu können; denn die Landesregierung plant unter bestimmten Voraussetzungen, in ihrem Lockerungsrahmenplan ab 15. Februar 2021 die Regelungen zur Sportausübung auf Sportanlagen im Freien zu ändern, hierzu zählen dann auch Golfanlagen. Diese Option ist ein Punkt in einem inzidenzbasierten Stufenplan, mit dem Schleswig-Holsteins Landesregierung den Menschen Perspektiven in der Corona-Pandemie aufzeigen will und der ein Vorschlag Schleswig-Holsteins für einen bundesweiten Stufenplan darstellt. Die Landesregierung stellt allerdings auch klar, dass dieser Stufenplan eine Perspektive bieten soll, ohne dabei aber feste Termine benennen zu können.

Ministerpräsident Daniel Günther und seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg, haben die Grundzüge eines Perspektivplans mit dem von der Landesregierung berufenen Expertenrat erörtert. Grundlage des Perspektivplans der Landesregierung werden vier inzidenzbasierte Stufen sein, die für verschiedene Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens Lockerungsschritte aufzeigen. Um Öffnungen umzusetzen, soll die für die jeweilige Inzidenz maßgebliche Stufe einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen unterschreiten, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Verharrt der Inzidenzwert in dieser Stufe, können nach weiteren 14 bzw. 21 Tagen weitere Maßnahmen (Mindestwirkungszeitraum) ergriffen werden.
Lesen Sie hier mehr dazu auf der Seite der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210126_stufenplan.html

Laut dem Perspektivplan sollen erste Lockerungen erfolgen, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche in einem Bundesland sieben Tage lang stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 liegt. Dann könnten wieder Treffen von fünf Menschen aus zwei Haushalten, körpernahe Dienstleistungen, etwa von Friseuren, und eingeschränkter Regelbetrieb an den Kitas sowie Wechselunterricht in Schulen möglich sein. Liegt die Inzidenz 21 Tage unter 100, ist u.a. auch Individualsport im Außenbereich erlaubt.

Unabhängig von dieser Nachricht sollten wir uns darüber im Klaren sein, dass auch die Landesregierung natürlich wieder reagieren wird, wenn sich die äußeren Gegebenheiten auf der Infektionsseite verändern werden, bzw. Nebenfaktoren, wie die Impfquote dagegensprechen oder die Kapazität der Intensivbetten ausgereizt ist.

Lassen Sie uns also hoffen, dass die Zahlen sich weiter positiv entwickeln – und dass dieser Vorschlag Schleswig-Holsteins auch bundesweit Gehör findet.

Der GVSH sowie der Landessportverband ist diesbezüglich in sehr engem und konstruktivem Austausch mit dem für den Sport zuständigen Innenministerium. Gemeinsam wurden konkrete Szenarien für verschiedene Bereiche entwickelt, um unter Beachtung aller geltenden Corona-Auflagen den vereinsgebundenen Sport bei uns im Land zunächst in Teilbereichen bis hin zum „Normalbetrieb“ wieder zu ermöglichen. Wir werden Sie auch weiterhin zeitnah überentsprechende Entwicklungen informieren.

Für weitere Statistiken zur Infektionszahlenentwicklung besuchen Sie bitte die Seite der Landesregierung unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.html

 

Ihr Team des

Golfverbandes Schleswig-Holstein e.V.

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