GVSH Corona-Update vom 17. Mai 2021

Die neue Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) ist seit dem 17. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 6. Juni 2021 außer Kraft (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210511_Corona-BekaempfungsVO.html).

Lassen Sie uns gemeinsam den Inhalt, der sich mit dem Sport beschäftigt, zusammenfassen:

1. Auf die Sportausübung finden die ordnenden und einschränkenden Regelungen zu Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten, Veranstaltungen mit Marktcharakter, Veranstaltungen mit Sitzungscharakter und Veranstaltungen im privaten Raum keine Anwendung (§ 11 Abs. I S.l i.V.m. § 5,5a, 5b, 5c, 5 d).

2. Die Durchführung von Amateurwettkämpfen ist nunmehr im Außenbereich wieder möglich. Auf diese Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume sind die ordnenden und einschränkenden Regelungen zur generellen Sportausübung nicht anwendbar (§11 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 2), sofern folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

- zwischen den teilnehmenden Mannschaften kann stets der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden,
- die einzelnen Mannschaften bestehen aus höchstens zehn Personen,
- alle Teilnehmer:innen sind getestet (wobei genesene und geimpfte Teilnehmer gleichgestellt sein müssen),
- insgesamt nehmen maximal 100 Personen an dem Wettbewerb teil (inklusive Trainer:innen und Betreuer:innen),
- Zuschauer:innen haben keinen Zutritt.

3. Neben der Einhaltung der vorstehend aufgeführten Regeln gilt (§ 11 Abs. 5 S.2 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 bis 5):

- Erstellung eines Hygienekonzepts.
- Erhebung der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen.
- Umsetzung der Konzepte und Empfehlung der Sportfach- und Dachverbände.

Des Weiteren ist wichtig, dass Gemeinschaftseinrichtungen (Umkleiden und Duschen) unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 genutzt werden können. Darüber hinaus unterliegt die Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnung einer ständigen Anpassung/ Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich auch regelmäßig auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.

Bezüglich der daraus abzuleitenden Regelungen für die anstehenden Wettkämpfe auf Landes- bzw. Region Nord-Ebene werden die Spielführer sowie Jugendwarte der Golfclubs entsprechend in den nächsten Tagen gesondert informiert.

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