Pflanzenschutz auf den Golfanlagen in SH

Um einen dauerhaften und regelgerechten Spielbetrieb – vor allem im Bereich der kurz geschnittenen Flächen um die Löcher – zu gewährleisten, sind vielfältige und intensive Pflegemaßnahmen notwendig. Dennoch können Schäden entstehen durch intensive Nutzung und ungünstige Wachstumsbedingungen (Trockenheit, Staunässe, Schatten, Frost, Hitze), aber auch durch Schadorganismen.

Verschiedene Pilzkrankheiten wie Dollarflecken, Schneeschimmel, Rotspitzigkeit und Mehltau können an Rasengräsern auftreten. Im Bereich der tierischen Schädlinge sind Wiesenschnakenlarven, Drahtwürmer und Engerlinge zu nennen, die die Rasenflächen durch Wurzelfraß schädigen. Auch die Wühltätigkeit von Maulwürfen und Wühlmäusen kann erheblichen Schaden anrichten. Der Maulwurf unterliegt dem Artenschutz, darf aber mit sogenannten Vergrämungsmitteln vertrieben werden.

Weiterhin können zweikeimblättrige Unkräuter wie Löwenzahn, Ampferarten und Gänseblümchen zum Problem werden. Einige Unkräuter lassen sich durch Vertikutieren und häufiges Mähen verdrängen, andere werden mit selektiv wirkenden Herbiziden bekämpft.

Golfplätze zählen mit ihren Funktionsflächen zu den sogenannten  „Flächen für die Allgemeinheit“ (nach § 17 PflSchG). Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt hier nur in Ausnahmefällen. Vorbeugende Maßnahmen sowie biologische, biotechnische und mechanische Pflanzenschutzmaßnahmen haben daher vorrangige besondere Bedeutung.

Sofern dennoch Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen sollen, müssen diese darüber hinaus speziell für diesen Bereich genehmigt sein. Genehmigte Produkte sind auf der Internetseite des BVL's. Alle weiteren Infos hierzu sowie auch die Möglichkeit einer Pflanzenschutzberatung erhalten Sie über die

 

Landswirtschaftskammer Schleswig-Holstein:

Planzenschutzberatung Golfrasen

Pflanzenschutzmittellisten